Wir berichteten im April 2007 (RV vom 12.4.07) über finanzielle Abgrenzungsprobleme bei Kindern welche IV und Spitexleistungen beziehen.
Das BSV hat uns nun eine Präzisierung zukommen lassen mit folgenden Kernaussagen:
- Im Gegensatz zur Krankenversicherung wird die Grundpflege bei Kindern mit Geburtsgebrechen bei der IV nicht über die Spitextarife abgegolten.
- Anstelle der Grundpflege erhalten die Eltern für den Mehraufwand bei der Pflege des behinderten Kindes von der IV Geldleistungen.
- Wenn Leistungen der Grundpflege erbracht worden sind, sind diese Aufwendungen direkt dem Versicherten bzw. dessen Eltern in Rechnung zu stellen.
Den detaillierten Text finden Sie im Anhang.