Eine unzumutbare Situation wird je nach Person unterschiedlich empfunden und eingeschätzt. Der Entscheid, einen Spitex-Einsatz abzubrechen liegt einerseits in einem gewissen Ermessensspielraum der Spitex-Organisation unter Berücksichtigung von pflegerisch-ethischen, Sicherheits-bezogenen sowie rechtlichen und Datenschutz relevanten Fragen. Auf der anderen Seite gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die zwingend berücksichtigt werden müssen.
Der vom Spitex Verband Kanton Bern ausgearbeitete Leitfaden versteht sich als Empfehlung und soll die Organisationen in der Früherfassung von möglichen Konflikten nützen und in der Planung und Vorbereitung von Einsatz-Abbrüchen unterstützen. Dank fundierter Abklärungen bietet er rechtliche Sicherheit, wie bei einem Abbruch vorzugehen ist, insbesondre auch in Bezug in der Problematik des Datenschutzes.
Der Leitfaden ist Mitgliedern zugänglich im Mitgliederbereich unter -> Fachunterlagen -> Personal zu finden. (Die französische Übersetzung wird ab 1. November 2008 zur Verfügung stehen.)