Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte in Praxen – Entwicklung des Ärztebestands
Vorliegendes Bulletin beschreibt die Entwicklung des Ärztebestands während verschiedenen Perioden der Zulassungssteuerung: Im Jahr 2002 erliess der Bundesrat eine Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Dieser Zulassungsstopp galt für die Grundversorgung bis am 31. Dezember 2008 und für Spezialärztinnen und Spezialärzte bis am 31. Dezember 2011. Nach einem vorübergehenden Zeitraum ohne Zulassungsbeschränkung wurde am 1. Juli 2013 eine flexiblere Form der Zulassungssteuerung eingeführt.
Den Volltext finden sie hier: Obsan Bulletin 4/2015
(Quelle: Obsan, Dezember 2015)
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