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02.06.2010

«Wollen gleich lange Spiesse»: Pflegefinanzierung Öffentliche Spitex-Organisationen hoffen auf Regierungsrat

Am 1. Januar 2011 tritt die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Doch wie der vom Bund vorgegebene Wechsel umzusetzen ist, hat der Regierungsrat immer noch nicht entschieden. Betroffen sind auch die Spitex-Organisationen und ihre Klientinnen und Klienten.

Die Neuregelung der Pflegefinanzierung ist Teil der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Das Dossier ist dick. Der Kanton Bern rechnet mit Mehrkosten für sich und die Gesamtheit der bernischen Gemeinden im Umfang von 82 Millionen Franken jährlich. Ein Teil davon betrifft die Spitex. Sieben Monate vor dem Start am 1. Januar 2011 wissen die Spitex-Organisationen aber immer noch nicht, wie die Umstellung auf die so genannte leistungsorientierte Beitragsfinanzierung erfolgen soll. «Wir sind sehr bemüht, damit vorwärts gemacht wird. Die Spitex-Organisationen müssen und wollen sich auf die Neuerungen vorbereiten», sagt Jürg Schläfli, Geschäftsleiter des Spitex Verbandes Kanton Bern. Dem Dachverband sind die 58 öffentlich-rechtlichen Spitex-Organisationen des Kantons Bern angeschlossen.

Entlassung in den Markt
Mit dem Systemwechsel entfällt die bisherige Staatsbeteiligung an Spitexleistungen auf der Basis der Kostenobergrenze. Mit dieser Abgeltung – sie beträgt dieses Jahr für Pflegeleistungen 110 Franken pro Stunde – hätten die Spitex-Organisationen teilweise kleine Reserven anlegen können, sagt Schläfli. «Dieses finanzielle Sicherheitsnetz fällt nun weg. Die öffentlichen Spitex-Organisationen werden von einem Tag auf den anderen in den Markt entlassen.» Trotzdem befürworte der Spitex-Verband den Systemwechsel. Schläfli: «Wir fordern jedoch, dass die öffentliche Spitex gegenüber den privaten Spitex-Anbietern nicht benachteiligt wird. Die Spiesse müssen gleich lang sein.» Die öffentliche Spitex sei zur Versorgung verpflichtet. Sie nehme alle Kunden auf, unabhängig davon wie lange der Anfahrtsweg und wie kurz der Pflegeeinsatz sei. «Da die Krankenkassen nur die effektive Pflegezeit vergüten, drücken Kurzeinsätze und lange Anfahrtswege auf das finanzielle Ergebnis», erklärt der Geschäftsleiter. Private Anbieter dagegen könnten Kunden ablehnen und sich «auf lukrative Klienten beschränken».

Auch Nichtpflege abgelten
Die öffentliche Spitex fordere deshalb auch eine Abgeltung von Nichtpflegeleistungen, etwa des Anfahrtsweges. «Wir haben nichts gegen die private Spitex. Beide haben eine Daseinsberechtigung. Aber es gilt unbedingt, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen», betont Schläfli.
Exakte Zahlen zum Anteil der privaten Spitex im Kanton Bern seien nicht vorhanden. Er vermute, dass dieser zwischen fünf und zehn Prozent betrage.

Klienten zur Kasse bitten?
Bisher müssen die Klienten wie bei Erkrankungen neben der Franchise noch zehn Prozent der kassenpflichtigen Kosten übernehmen. Neu ist noch eine Patientenbeteiligung von Fr. 15.95 pro Stunde vorgesehen. 2009 liess Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philipp Perrenoud (SP) wissen, der Kanton übernehme diesen Betrag. «Eine Überwälzung würde dem alterspolitischen Grundsatz, wonach ambulante Leistungen gegenüber den stationären Leistungen zu fördern sind, widersprechen», schreibt Perrenoud dazu in seinem Bericht an den Regierungsrat. Schläfli: «Wir wissen nicht, ob dies so umgesetzt wird. Das ist ein politischer Entscheid.»

Vor den Sommerferien
Der Kanton wolle dem Anspruch der öffentlichen Spitexorganisationen nach gleich langen Spiessen gerecht werden, sagt Markus Loosli. Laut dem Vorsteher Alters- und Behindertenamt ist im Zusammenhang mit der Versorgungspflicht der öffentlichen Spitex ab 2012 eine Zusatzabgeltung in Form von Pauschalen für längere Anfahrtszeiten in Randgebieten und das Delkredererisiko vorgesehen. «Mit dem Systemwechsel wollen wir aber nicht die Institutionen honorieren, sondern die Leistung abgelten.» Sämtliche Spitex-Organisationen, welche die Bedingungen erfüllten, sollen mit dem Kanton einen Leistungsvertrag abschliessen können. «Es ist mein Ziel, noch vor den Sommerferien Klarheit zu haben, damit die Organisationen planen können.» Bezüglich der Ausgestaltung der Patientenbeteiligung habe der Gesamtregierungsrat noch nicht entschieden.

(Quelle: Langenthaler Tagblatt; 22. Mai 2010)
 

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