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28.03.2007

Verhandlungen mit santésuisse

Am 21. März haben erneut Verhandlungen mit Santésuisse stattgefunden. Folgende Themen wurden besprochen:

KLV Art. 7: Anpassungen Bedarfsmeldeformular
Aufgrund der Anpassungen des KLV 7 – Artikels haben wir uns auf ein neues gemeinsames Bedarfsmeldeformular geeinigt. Es muss jetzt noch von der Kantonalen Ärztegesellschaft genehmigt werden. Sobald dies erfolgt ist, werden wir es Ihnen zur Verfügung stellen.


Kontroll- und Schlichtungsstelle
Das bisherige zwei-stufige System von Kontroll- und Schlichtungsstelle hat sich in der Praxis als suboptimal herausgestellt. Im Grundsatz einigten wir uns auf ein ein-stufiges Modell analog Kanton Solothurn. Detailfragen wie Zusammensetzung der Gruppe und die einzelnen Ablaufschritte sind noch zu klären. Die Praxistauglichkeit wird zudem mit Spitex-Organisationen vor Ort geprüft.


Mindestqualifikation
Ein Thema das immer kontrovers und hart verhandelt wird. Wir konnten santésuisse mit einer vereinfachten Lösung nicht überzeugen. Auf der anderen Seite konnten wir ihren Vorschlag nicht akzeptieren. Die Mindestqualifikation steht hauptsächlich im Zusammenhang mit der Grundpflege in komplexen Situationen. Es hat sich herausgestellt, dass der Kern des Problems in der (unterschiedlichen) Einschätzung der Grundpflege liegt. Eine Arbeitsgruppe wird sich mit diesem Thema speziell beschäftigen.


Pauschalforderung Nachfakturierung Grundpflege 2005 und 2006 in komplexen Situationen
Unsere Pauschalforderung in Bezug auf die Grundpflege in komplexen Situationen in den Jahren 2005 und 2006 wurden seitens santésuisse vorerst abgelehnt. Aufgrund der Gespräche anlässlich unserer Verhandlungssitzung im Januar hat sich santésuisse bereit erklärt, sich nochmals zu diesem Thema zu beraten. An der jetzigen Sitzung zeigte sich santésuisse bereit, die Konsequenzen des Bundesratsbeschluss zu tragen und bot uns 70% unserer Forderung von CHF 2,7 Mio. als Entschädigung per Saldo aller Ansprüche an. Die Vertreter des Kantons und jener der Gemeinden zeigten sich ob des fairen Angebots zufrieden. Der Abschlag von 30% ist gerechtfertigt, weil den Spitex-Organisationen weiterer Aufwand erspart bleibt. Kanton und Gemeinden werden den Betrag je hälftig erhalten. Santésuisse wird die Vereinbarung der GEF und uns zur Unterschrift unterbereiten.
Wir sind erleichtert, dass wir gemeinsam zu einer fairen und vernünftigen Lösung gefunden haben. Sie erspart beiden Seiten grosse weitere Aufwände.

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