Skip to main content
20.06.2012

Paritätische Vertrauenskommission PVK

Die Spitex-Organisationen und Krankenversicherer haben im Rahmen des Administrativvertrags vom 20.12.2010 sowie des Administrativvertrags AÜP vom 30.11.2011 eine Paritätische Vertrauenskommission (PVK) gebildet.

Das Gremium kann von den Versicherern und Leistungserbringern bei Streitigkeiten angerufen werden, wenn die Parteien sich nicht einigen können. Dieses Schlichtungsverfahren hat zum Ziel, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien aussergerichtlich innert 90 Tagen zu klären. Der Kostenvorschuss beträgt CHF 1000.-. Die PVK setzt sich für eine Fallbeurteilung jeweils aus je zwei Vertreter/innen der Versicherer und der Leistungserbringer zusammen. Die Entscheide der PVK haben nur Empfehlungscharakter. Das Schlichtungsverfahren der PVK ersetzt nicht den ordentlichen Rechtsweg. Die PVK behandelt nur Anträge, welche mittels offiziellen Antragsformulars der PVK gestellt werden. Entsprechende Unterlagen sind auf www.spitex.ch > Verträge abrufbar und müssen vollständig eingereicht werden.

(Quelle: SVS, 1.6.2012)

Zurück
Download more variants from https://tabler-icons.io/i/arrow-big-up-line Download more variants from https://tabler-icons.io/i/chevron-down Download more variants from https://tabler-icons.io/i/search Download more variants from https://tabler-icons.io/i/chevron-left