Ja, zur medizinischen Grundversorgung
Die medizinische Grundversorgung wird in der Verfassung verankert. 88% des Volkes sprachen sich am 18. Mai für den Gegenvorschlag zur Hausarzt-Initiative aus.
Der neue Verfassungsartikel wurde von allen Kantonen angenommen, am deutlichsten von der Westschweiz. Gegenargumente wie Staatsmedizin, Fehldiagnosen und eingeschränkte Arztwahl als Folgen zeigten wenig Einfluss auf die Wähler.
Künftig sollen Bund und Kantone eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität garantieren und die Hausarztmedizin fördern. Zu diesem Zweck werden Vorschriften über Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsanforderungen für Grundversorger erlassen. Geplant ist auch eine Neuregelung der Abgeltung von Leistungen der Hausarztmedizin.
Vor allem Haus- und Kinderärzte dürften von dieser Entwicklung profitieren. Erfreut über diese Entwicklung zeigt sich Jürg Schlup, Präsident der Schweizerischen Ärztevereinigung FMH.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung der FMH vom 18. Mai 2014.
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