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06.06.2007

Informationen des Spitex Verbands Schweiz

INFO 3 / Mai 2007

Delegiertenversammlung 10.5.2007

Wahlen Zentralvorstand:
• Marie-Louise Baumann (Ressort Öffentlichkeitsarbeit) trat wegen ihrer zu starken beruflichen Belastung aus dem Zentralvorstand zurück. Präsidentin Stéphanie Mörikofer dankte ihr für ihren grossen Einsatz zu Gunsten des Ver-bandes und verabschiedete sie mit einem Präsent. Zum Nachfolger von Frau Baumann wählte die DV Rudolf A. Leder (Berater für Kommunikation und Public Affairs, Baden/AG).
• Die anderen zehn bisherigen Vorstandsmitglieder stellten sich zur Wiederwahl für die neue Amtsperiode 2007-2011. Die DV bestätigte sie im Amt mit grossem Applaus: Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez, (Präsidentin), Kaiseraugst Jean-Claude Rochat, (Vizepräsident), Lausanne Ruth Buser, (Vizepräsidentin, Qualität, RAI-HC), Binningen Thomas Bucher, Brig-Glis Helen Jäger, (Bildung), St. Gallen Peter Mosimann, (Tarife), Genf Peter Steiner, (Finanzen/Fundraising), Gerolfingen Franz Stocker, Zürich Dr. Bruno Suter, Freienbach Marco Treichler, Lugano

Ausserordentliche Delegiertenversammlung am 22. November 2007
Die Delegierten beschlossen, dass am 22. November 2007 an Stelle der Nationalen Kantonalverbandskonferenz eine ausserordentliche Delegiertenversammlung durchgeführt werden soll. An dieser a.o. DV werden u.a. das Mehrjahresprogramm 2008-2010 sowie das Budget 2008 behandelt. Diese beiden Punkte waren für die ordentliche DV noch nicht beschlussreif, weil sie vom neuen Leistungsauftrag mit dem BSV abhängen, welcher erst am 30. April unterzeichnet werden konnte. Da das Tätigkeitsprogramm jeweils eine Zeitspanne von zwei Jahren umfasst, arbeitet das Zentralsekretariat im laufenden Jahr trotzdem auf der Basis eines genehmigten Programms (Tätigkeitsprogramm 2006/07 genehmigt von DV 2006).

Finanzen:
• Die von der DV genehmigte Jahresrechnung 2006 schliesst mit einem Gewinn von 137'000 Franken. Budge-tiert war ein Defizit von 30'500 Franken. Möglich wurde dieses Resultat durch die strikte Budgetkontrolle des Zentralsekretariats und eine Spende von rund 150'000 Franken einer Person, die anonym bleiben will. Der Gewinn wird dem Eigenkapital zugewiesen.
• Die von der DV genehmigten Mitgliederbeiträge 2008 liegen seit 2004 auf unverändertem Niveau.

Interessenvertretung

Pflegefinanzierung: Nationalratskommission will Ständeratsbeschlüsse korrigieren
Es gibt erste Anzeichen, dass die Neuordnung der Pflegefinanzierung im Nationalrat möglicherweise in eine sozial ausgewogenere Richtung gehen wird. Am 27. April 2007 hat die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) einen Grossteil der Vorlage beraten und dabei einige Anträge der IG Pflegefinanzierung übernommen. Wichtige Korrekturen gegenüber dem Ständeratsbeschluss sind namentlich:

• Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) soll weiterhin Beiträge an die Pflege in teilstationären Einrichtungen (ambulante Tages- und Nachtstrukturen) bezahlen.
• Die Akut- und Übergangspflege durch Spitex und in Pflegeheimen soll durch die obligatorische Krankenversicherung in einem zeitlich beschränkten Rahmen voll übernommen werden.
• Bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen soll die Vermögens-Freigrenze für selbstbewohntes Wohneigentum in speziellen Fällen angehoben werden.

Zur Hauptfrage, wer wie viel an die Pflegekosten bezahlen soll, hat sich die SGK-N jedoch noch nicht geäussert. Ebenfalls offen ist, wie die Kosten bestimmt und wie sie aufgeteilt werden sollen. Die IG Pflegefinanzierung verlangt, dass die Pflegebedürftigen maximal 20 Prozent der Kosten tragen und sich alle Kostenträger an der Teuerung beteiligen müssen. Die Kommission wird diese Punkte voraussichtlich am 31. Mai (nach INFO-Redaktionsschluss) behandeln. Die Fraktionen werden die Kommissionsbeschlüsse wahrscheinlich am 12. Juni diskutieren. Im Nationalrat ist das Geschäft für den 21. Juni traktandiert.

Der Spitex Verband Schweiz wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und – auch im Rahmen der IG Pflegefinanzierung – den politischen Prozess proaktiv begleiten. Wie an der PräsidentInnenkonferenz vorbesprochen ist u.a. ein Brief geplant, der via die Kantonalverbände an deren NationalrätInnen versandt werden soll. Die Fristen werden sehr kurz sein: Der Musterbrief kann den Kantonalverbänden um den 6. Juni zugestellt werden, und das Schreiben sollte unbedingt vor dem 12. Juni (Fraktionssitzung!) bei den ParlamentarierInnen eintreffen. Die Kantonalverbände sind gebeten, sich auf den Versand vorzubereiten.


Pflegefinanzierung: Bitte Finanzierung des Referendums diskutieren! Je nach Entscheid des Parlaments wird die IG Pflegefinanzierung das Referendum prüfen. Unter Umständen muss ein Referendumsentscheid vor der ausserordentlichen DV des Spitex Verbands Schweiz vom 22. November 2007 gefällt werden. Für diesen Fall haben die Delegierten an der DV vom 10. Mai 2007 den Zentralvorstand einstimmig ermächtigt, allfällige Schritte der IG Pflegefinanzierung mitzutragen – dies nach Konsultation der PräsidentInnenkonferenz.
Vorbereitet werden muss auch die Finanzierung: Die PräsidentInnenkonferenz vom letzten Januar hatte vereinbart, dass die Kantonalverbände bis August 2007 die Diskussion führen, wie Spitex einen allfälligen Referendumskampf finanzieren soll. Ein Vorspuren der Finanzierung ist umso wichtiger, als für das Referendum keine Subventionen und öffentliche Gelder verwendet werden dürfen. Die Kantonalverbände sind aufgerufen, an der PräsidentIn-nenkonferenz vom 30. August ihre Finanzierungsvorschläge zu präsentieren.

Tarifverträge: Kein zusätzliches Instrument einführen
Verschiedene Kantonalverbände berichten, dass Santésuisse im Rahmen der kantonalen Tarifverträge 2008 ein Instrument zur Unterscheidung von komplexen und einfachen Pflegesituationen festschreiben will. Das fragliche Instrument mit dem Namen KIS wurde von einem ehemaligen Mitarbeiter einer Krankenversicherung entwickelt und wird gegen hohe Lizenzgebühren vertrieben.

Der Spitex Verband Schweiz hat das KIS mit dem Bedarfsabklärungsinstrument RAI-Home-Care verglichen und u.a. festgestellt, dass das KIS ein rudimentäres Instrument ist, das isoliert Aussagen für die Einschätzung des Komplexitätsgrades der Pflegesituation macht. Das von je länger je mehr Spitex-Organisationen eingesetzte Bedarfsabklärungsinstrument RAI-Home-Care ist viel umfassender und deckt weite Teile des mit dem KIS erfassten Bereichs ab. Es gibt somit grosse Überschneidungen zwischen dem KIS und RAI-HC. Sollten sich die Pflegetarife auch unter dem neuen Pflegefinanzierungsregime noch auf den Komplexitätsgrad einer Pflegesituation abstützen, könnte RAI-HC so erweitert werden, dass sich Aussagen zum Komplexitätsgrad auf einfache Art automatisch aus den ohnehin erfassten RAI-HC-Daten generieren lassen.

Angesichts dieser grossen Doppelspurigkeiten erachtet es der Spitex Verband Schweiz als nicht sinnvoll, ein weiteres, notabene kostenpflichtiges Instrument einzuführen. Er empfiehlt deshalb den Kantonalverbänden, sich in den Tarifverträgen nicht zur Einführung des KIS verpflichten zu lassen. Der Spitex Verband Schweiz wird mit Santésuisse das Thema diskutieren. Die Kantonal-verbände werden gebeten, das Zentralsekretariat über die Entwicklung der Tarifverhandlungen auf dem Laufenden zu halten.

NFA-Umsetzung

Leistungsvertrag mit dem BSV unterzeichnet
Der Leistungsvertrag 2008-2010 zwischen dem BSV und dem Spitex Verband Schweiz steht. Der Vertrag konnte am 30. April 2007 unterzeichnet werden. Er löst mit Blick auf den NFA die bisherigen Leistungsverträge ab. Der Bundesbeitrag an den Dachverband wird knapp verdoppelt (heute: Fr. 475'000.-, neu: 900'000.-), wobei die Aufgaben des Spitex Verbands Schweiz sehr breit gefasst sind. Zusätzlich stehen Fr. 300'000.- pro Jahr für Projekte zur Verfügung. Der Spitex Verband Schweiz wird nun gestützt auf den Leistungsvertrag ein Tätigkeitsprogramm erarbeiten, über das die ausserordentliche DV vom 22. November 2007 befinden wird. Die Situation für eine längerfristige Planung ist insofern schwierig, als nicht klar ist, ob der Bund ab 2011 weiterhin Beiträge in vergleichbarer Höhe leisten wird.

Übergangsfinanzierung für «Schauplatz Spitex» für zwei Jahre
Im Sinne einer Übergangsfinanzierung für die Zeitschrift «Schauplatz Spitex» stellt das BSV im Rahmen des Leistungsvertrags mit dem Spitex Verband Schweiz für zwei Jahre je Fr. 100'000.- zur Verfügung. Der Spitex Verband Schweiz wird mit der «Schauplatz»-Trägerschaft (z.Z. zehn Deutschschweizer Kantonalverbände) eine Vereinbarung ausarbeiten. Ziel wird es sein, dass die Fachzeitschrift auch nach den zwei Übergangsjahren erscheint – wenn möglich als Zeitschrift für die ganze Deutschschweiz. Längerfristig soll zudem diskutiert werden, ob eine nationale Spitex-Zeitschrift sinnvoll und finanzierbar wäre. Eine erste Sondage der Regionalkonferenz der Romandie und des Tessin CRRT hat ergeben, dass in der Romandie das Interesse an einer französischsprachigen Zeitschrift gering ist.

Bildung

Vernehmlassung zum Bildungskonzept des Spitex Verbandes Schweiz Im Auftrag des Zentralvorstandes revidierte die Arbeitsgruppe Bildung das Bildungskonzept aus dem Jahr 2002. Die tiefgreifenden Veränderungen der letzten Jahre im Bereich der Berufsbildung im Gesundheitswesen erforderten eine grundlegende Überarbeitung des Konzeptes. Zu den massgebenden Änderungen zählen insbesondere der Wechsel bei den Zuständigkeiten (vom SRK zum BBT), die Neuschaffung der OdA sowie die neue Rolle der Ausbildungsbetriebe.
Das Bildungskonzept soll den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Es zeigt sowohl die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren (OdA und Spitex) als auch die Aufgabenbereiche der Bildung in der Spitex und die Massnah-men auf den verschiedenen Ebenen der Spitex (Basisorganisation, Kantonalverband, Dachorganisation) auf. Ein Raster zur Selbsteinschätzung ermöglicht den Organisationen eine Standortbestimmung in Bezug auf die Bildungsqualität.
Das Bildungskonzept wurde den Kantonalverbänden Mitte Mai zur Stellungnahme zugestellt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 15. August 2007.

Empfehlung über die Mindestanforderungen an das Pflege- und Betreuungspersonal in der Spitex
Laut Art. 51 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) müssen die Spitex-Organisationen «..über das erforderliche Fachpersonal verfügen, das eine dem Tätigkeitsbereich entsprechende Ausbildung hat.»
Der Spitex Verband Schweiz hat unter Mitwirkung der Kantonalverbände eine Empfehlung mit Mindestanforderungen an das Pflege- und Betreuungspersonal in der Spitex erarbeitet. Die Empfehlung, welche den Kantonalverbänden am 9. Mai 2007 zugestellt sowie den Delegierten der DV vom 10. Mai 2007 abgegeben wurde, enthielt noch einen sinnentstellenden Fehler im Rahmen der Fussnote 1. Wir legen Ihnen daher die korrigierte Ausgabe bei und bitten Sie, aus-schliesslich mit dieser neuen Auflage mit Datum 15. Mai 2007 zu arbeiten. Das Dokument ist auch auf www.spitexch.ch > Aktuelles > Interne Unterlagen > Bildung / Personal herunterzuladen.
Der Raster mit den Beschreibungen zum Selbständigkeitsgrad der Bildungsgänge in den Tätigkeitsfeldern umfasst die Mehrheit der Berufsgruppen, die Leistungen in der «Pflege und Betreuung» sowie in der «Lebensumfeld- und Alltagsgestaltung» (KLV Art. 7) erbringen. Ebenso aufgeführt sind die neuen Bildungsgänge wie Pflege FH und HF, Fachangestellte/r Gesundheit und Fachangestellte/r Betreuung. Integriert wurden auch die neuen Anforderungen für Abklärungen im psychiatrischen Bereich gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 1.1.2007.
Der Raster mit den Mindestanforderungen dient als Empfehlung. Es obliegt der Verantwortung der Spitex-Organisationen, welches Personal sie – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – für die Erbringung der Leistungen einsetzen.

RAI-Home-Care

Abklärungsmodul für psychiatrische Pflege

Im Zusammenhang mit den Empfehlungen zur Durchführung von Bedarfsabklärungen der psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Pflege ist erneut die Nachfrage nach einem entsprechenden Abklärungsmodul zu RAI-HC aufgetaucht. Die Entwicklung eines Moduls für psychiatrische Pflege ist im Tätigkeitsprogramm 2008 des Spitex Verbands Schweiz enthalten. Spitex Kriens vertreibt schon heute ein Instrument, das sich gemäss eigenen Angaben auf RAI-HC stützt. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass es sich dabei nicht um ein lizenziertes RAI-HC-Modul handelt. Der Spitex Verband Schweiz war nicht an der Entwicklung dieses Moduls beteiligt.

Kommunikation

Neuer Web-Auftritt für www.spitexch.ch – Nachholbedarf bei Basisorganisationen und Kantonalverbänden
Der Spitex Verband Schweiz erhält einen neuen Internet-Auftritt. Der Zentralvorstand hat Ende April den entsprechenden Kredit bewilligt. Die neue Website soll noch benutzerfreundlicher werden. Neu wird zudem ein Passwort geschützter Download-Bereich eingerichtet – wodurch künftig viel mehr Dokumente online abgerufen werden können. Die neue Website wird voraussichtlich vor Weihnachten online gehen.
Das Internet ist heute auch für Spitex ein unverzichtbarer Kommunikationskanal. Je länger je mehr informieren sich nicht nur junge, sondern auch ältere Menschen übers Internet. Durch Verlinkung kann die Online-Informationskette vom nationalen Spitex-Web-Portal direkt zu den Kantonalverbänden und den Basisorganisationen geführt werden. Hier besteht jedoch Nachholbedarf: Noch immer gibt es viele Basisorganisationen und sogar einige Kantonalverbände, die keine Website haben. Einfache professionelle Websites gibt’s mittlerweile für weniger als 2000 Franken – dieser Kommunikationskanal ist somit auch für kleine Spitex-Organisationen erschwinglich geworden. Idealerweise sollen die Spitex-Websites möglichst ähnlich strukturiert werden. Der Spitex Verband Schweiz (Andreas Keller, keller@spitexch.ch) gibt hierzu gerne Auskünfte.

PARTNER INFO Nr. 10 erschienen
Die neuesten Ausgabe des PARTNER INFO ist Mitte April versandt worden. Dieses Lobbying-Instrument geht u.a. an die nationalen ParlamentarierInnen, Verwaltungsstellen des Bundes, Partnerorganisationen sowie an die Kantonalverbände und Basisorganisationen. Sieben Kantonalverbände haben die Möglichkeit genutzt und zusätzliche Exemplare für einen innerkan-tonalen Versand bestellt. Das PARTNER INFO ist auch in digitaler Form publiziert unter www.spitexch.ch > Aktuelles > Partner Info.

Lesenswert

Gesundheitswesen Schweiz 2007 – 2009: Eine aktuelle Übersicht
Das Schweizer Gesundheitswesen ist komplex. Reformversuche und Sparmassnahmen jagen sich, oft ohne klare Ziele und ohne Koordination mit den anderen Sektoren. Gesundheitspolitik ist zu einem heiss-umstrittenen Politikbereich geworden. In einer solchen Lage ist Transparenz wichtig. Die Ausgabe 2007 – 09 des Buches «Gesundheitswesen Schweiz» bietet eine aktuelle und sachliche Gesamtübersicht. Besonderen Wert legen die beiden Herausgeber auf möglichst hohe Objektivität, aussagekräftige Daten und auf gute Lesbarkeit. Ein Nachschlagewerk für alle, die das Gesundheitssystem besser verstehen möchten.
Gesundheitswesen Schweiz 2007 – 2009, Eine aktuelle Übersicht, 3. Aufl. 2007. 422 Seiten, ISBN: 978-3-456-84422-0, CHF 39.90. Die französische Version soll voraussichtlich im August 2007 erscheinen.

Dies und das

Betagte und Pflegebedürftige schützen: Vorbereiten auf die Hitzewelle

Das Klima wandelt sich, und wir müssen damit rechnen, dass sommerliche Hitzewellen vermehrt auftreten. Diese können eine Gefahr darstellen, besonders für Betagte, Menschen mit Lungen- und Herz-Kreislauf-Krankheiten und Kleinkinder. Die Hitzesommer 2003 und 2006 haben auch in der Schweiz Todesopfer gefordert. Während der heissen Monate des Jahrs 2003 starben fast 1000 Menschen mehr als in einem durchschnittlichen Sommer. Auch im Sommer 2006 starben mehr Menschen als erwartet.
Unter dem Motto «Schutz bei Hitzewellen» wenden sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) an Angehörige, Pflegepersonal, Ärzteschaft und gefährdete Personen. Ein Merkblatt orientiert über einfache, aber wichtige Vorsorgemassnahmen, erläutert die Symptome der Hitzekrankheit und gibt Anweisungen, wie in Krisensituationen gehandelt wird. Auf einem A3-Plakat und einem Flugblatt sind die Regeln für Hitzetage kurz zusammengefasst:
• körperliche Anstrengungen vermeiden
• Wohnung und Körper möglichst kühl halten
• viel trinken
• erfrischende, kalte Speisen zu sich nehmen und auf ausreichende Versorgung mit Salz achten

Drei Faltblätter enthalten zusätzliche Informationen, zum Beispiel zur Einnahme von Medikamenten während Hitzewellen. Mehrere Kantone und über 20 Partnerorganisationen unterstützen die Informations-Initiative. Alters- und Pflegeorganisationen verteilen die Infos an Seniorinnen und Senioren, Pflegende und Pflegebedürftige. Die Lungenliga und die Schweizerische Herzstiftung sorgen dafür, dass Menschen mit chronischen Krankheiten gezielt angesprochen werden.
Alle Informationen und Materialien finden Sie unter www.hitzewelle.ch. Bestellungen von Infomaterial (siehe auch Website): BAG, Sektion Kommunikation, 3003 Bern, info@bag.admin.ch.

Spitex Förderpreis 2008 der Interkantonalen Spitex Stiftung: Ausschreibung
Die Interkantonale Spitex Stiftung richtet im Jahr 2008 erneut den Spitex-Förderpreis aus. Er wird im März 2008 an der Veranstaltung «Sarner Spitex Standpunkt» gleichzeitig mit dem Spitex-Anerkennungspreis verliehen. Der Förderpreis ist wiederum mit CHF 10'000.-- dotiert. Mit dem Spitex-Förderpreis werden Einzelpersonen, Gruppen oder Spitex-Organisationen mit besonderen Leistungen in der beziehungsweise für die Spitex-Arbeit ausgezeichnet. Als Kriterien für den Vorschlag bzw. die Bewerbung gelten:
• Die Eingabe muss einen klaren Bezug zur Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) aufweisen.
• Eingabeberechtigt sind innovative und praxisrelevante Arbeiten sowie Projekte von Einzelpersonen, Gruppen oder Spitexorganisationen im pflegerischen, hauswirtschaftlichen, sozialen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause.
• Eingabeberechtigt sind ferner Abschlussarbeiten (Diplomabschluss, Höhere Fachschulen) sowie wissenschaftliche Arbeiten mit Bezug zur Hilfe und Pflege zu Hause.

Das Preisreglement ist verbindlich. Die Begutachtungen der eingereichten Bewerbungen erfolgt nach einheitlichen Kriterien durch eine Fachjury, bestehend aus mehrheitlich stiftungsunabhängigen Fachpersonen. Das Preisreglement und die Beurteilungskriterien können bei der Interkantonalen Spitex Stiftung bezogen werden (siehe auch www.inter-spitex.ch) Die Bewerbungen bzw. Vorschläge für den Spitex Förderpreis 2008 müssen spätestens bis zum 31. August 2007 eingereicht werden an die Geschäftsstelle Spitex-Preis 2008, Interkantonale Spitex Stiftung, Wilerstrasse 35, 6062 Wilen. Auskünfte: Dr. J. Bucher, Direktor j.bucher@inter-spitex.ch, Tel. 041 666 74 77; Claudia Halter, Sekretariat Spitex Förderpreis 2008, c.halter@inter-spitex.ch, Tel. 041 666 74 71

Broschüre und Musterformulare zum Thema Patientenverfügung / Selbstbestimmung
Pro Senectute und das Institut de droit de la santé de Neuchâtel haben die Broschüre «Die Selbstbestimmung des Menschen respektieren» vollständig überarbeitet. Die In-formationsschrift gibt in knapper und übersichtlicher Form Tipps rund um die Patien-tenverfügung (z.B. Vertretung in medizinischen Angelegenheiten) und Willensbestimmungen für den Todesfall. Enthalten sind auch Musterformulare., Bestellung: Fr. 12.-, geschaeftsstelle@pro-senectute.ch


 

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