Gut zu wissen: Wer bezahlt den Krankentransport?
Transporte sind nicht mehr in den Pauschalen der Krankenkassen enthalten.
Medizinisch bedingte Krankentransporte waren bis Ende 2010 in den Pauschalen der Krankenkassen inbegriffen. Weil die GEF die Weisungen zu den Transporten von 2003 aufgehoben hat, werden diese Transporte nun auch im Vertrag mit santésuisse nicht mehr als abgegoltene Leistungen aufgeführt. Damit besteht für die Heime ab 2011 keine Verpflichtung mehr, die medizinischen bedingten Krankentransporte zu übernehmen.
Gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen vergüten die Kantone den Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen Krankheits- und Behinderungskosten innerhalb der geltenden Höchstbeträge. Der Kanton Bern hat die notwendigen Bestimmungen in der Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (EV ELG) erlassen. In Art. 22 der EV ELG wird die Kostenübernahme bei den Transporten geregelt.
Selbstzahlende Bewohner/innen müssten diese Kosten künftig selber bezahlen. Allerdings leisten die Krankenkassen gemäss Art. 25 des Krankenversicherungsgesetzes einen Beitrag an die medizinisch notwendigen Transportkosten sowie an die Rettungskosten.
(Quelle: vbb abems, 17.9.2012)
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