Einfluss der Fallpauschalen
Fallpauschalen führten bisher nicht zu vorzeitigen Entlassungen oder Wiedereintritten ins Spital. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan).
Die bisher in den Schweizer Spitälern eingeführten Fallpauschalen haben gemäss der Studie von Obsan weder zu Qualitätseinbussen noch zu früheren Entlassungen der Patienten oder einer Zunahme von Rehospitalisierungen geführt.
Die Daten zeigen, dass die Aufenthaltsdauer in den letzten Jahren unabhängig vom Finanzierungssystem kontinuierlich zurückgegangen ist von 8.7 Tagen im 2001 auf 7.4 Tage im 2008. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Rehospitalisierung innerhalb von 30 Tagen nach der Spitalentlassung wurde bisher nicht beeinflusst von den Fallpauschalen. In den letzten Jahren blieb die Zahl konstant bei durchschnittlich 10 Prozent der Patientinnen und Patienten.
Diese Resultate sind wichtig im Hinblick auf das Jahr 2012, wo in den Schweizer Spitälern flächendeckend DRG-Fallpauschalen (SwissDRG) eingeführt werden. Bei diesem neuen System zur Abrechnung der medizinischen Leistung wird jeder Spitalaufenthalt anhand von Kriterien wie Diagnosen und Behandlungen einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal abgerechnet. Ziel dieser Abrechnungsart ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Effizienz zu steigern. Befürchtet wird jedoch, dass die Fallpauschalen dazu führen könnten, dass Patientinnen und Patienten zu früh entlassen werden und dass sie in der Folge häufiger wieder ins Spital zurückkehren müssen. Was die Vergangenheit betrifft, kann die Obsan-Studie diese Befürchtungen widerlegen. Sie macht jedoch keine Aussagen für die 2012 geltende Spitalfinanzierung bezüglich der Qualität der Versorgung und der Effizienz der Spitäler.
(Quelle: Obsan, 21. Juni 2011)