Ausbildungsverpflichtung für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe
Seit Anfang 2012 unterstehen Gesundheitsbetriebe der Ausbildungsverpflichtung für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe. Mit dieser Massnahme will die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) die Sicherstellung des Fachpersonals gewährleisten.
Grundsätzlich werden alle vom Regierungsrat bezeichneten nichtuniversitären Gesundheitsberufe durch die GEF vergütet. Dazu gehören auch die Nicht formalisierten Ausbildungsleistungen (NfA). Um diese Angebote nachfragegerecht einführen zu können, empfiehlt die GEF den Betrieben dringend, die NfA nur noch über die Webplattform myoda.ch abzuwickeln. Dadurch wird auch der administrative Aufwand der Betriebe gesenkt, da über myoda.ch die Einblickstage und Praktika direkt zur Vergütung an die GEF übermittelt werden.
(Quelle: OdAktuell, Februar 2012)