Skip to main content
10.12.2008

Kantonsregierung prüft ein Abgeltungsmodell für pflegende Angehörige

Der grosse Rat will prüfen, ob es künftig auch im Kanton Bern eine Pauschalentschädigung für die Pflege von hilflosen Personen zu Hause durch Angehörige oder nahe stehende Personen geben soll.

Die Kantone Freiburg, Schaffhausen und Basel-Stadt leisten bereits Pauschalentschädigungen in der Höhe von CHF 25/Tag für die Pflege und Betreuung durch Angehörige. Im Kanton Bern wird die Freiwilligenarbeit bisher zwar von der Regierung geschätzt, bisher aber nicht entschädigt. In ihrer Motion verlangt Grossrätin Christine Schnegg-Affolter aus Lyss vom Regierungsrat

  1. die Schaffung von Grundlagen zur kantonsweiten Einführung einer derartigen Pauschalentschädigung.
  2. Weiter fordert sie genügend Entlastungsangebote für pflegende Angehörige und diese zu fördern und zu unterstützen.
  3.  Als dritten Punkt wird eine zentrale Informations- und/oder Koordinationssstelle gefordert, welche über sämtliche Betreuungs-, Pflege- und Entlastungsangebote Auskunft geben kann.

Der vollständige Wortlaut der Motion inklusive Antwort des Regierungsrats finden Sie hier.

Regierung will handeln
In der Novembersession votierten verschiedene Ratsmitglieder für die Prüfung einer entsprechenden Pauschalabgeltung für die freiwillige Pflege von Angehörigen. Diese Forderung wurde einstimmig mit 132 Stimmen angenommen und als Postulat an den Regierungsrat weitergereicht.

Die Abstimmung zu Ziffer zwei der Motion, -genügend Entlastungsangebote zu fördern und zu unterstützen- fiel mit 66 zu 65 Stimmen und zwei Enthaltungen knapp für deren Annahme aus.

Hingegen war ist sich die Mehrheit des Rats einig, dass das Angebot einer zentralen Informations- und/oder Koordinationsstelle für Betreuungs-, Pflege und Entlastungsangebote noch optimiert werden kann. Ziffer drei der Motion wurde mit 117 Stimmen angenommen.

Die Forderungen aus den Ziffern zwei und drei gehen somit als verbindliche Aufträge an den Regierungsrat.


Was ist eine Motion:
Die Regierung erhält den verbindlichen Auftrag, zu einer bestimmten Angelegenheit einen Erlass zu unterbreiten, einen Bericht vorzulegen oder eine bestimmte Massnahme zu treffen. Eine Motion wird dann verbindlich, wenn die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder ihr zustimmt.

Was ist ein Postulat:
Die Regierung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Massnahme zu treffen, ein Bericht vorzulegen oder der Entwurf zu einem Gesetz zu unterbreiten ist. Ein Postulat bedarf der Zustimmung der Ratsmehrheit.
Quelle: Bernischer Grosser Rat auf www.be.ch/gr/

Das Wortprotokoll ist als PDF abrufbar.
 

Zurück
Download more variants from https://tabler-icons.io/i/arrow-big-up-line Download more variants from https://tabler-icons.io/i/file Download more variants from https://tabler-icons.io/i/chevron-down Download more variants from https://tabler-icons.io/i/search Download more variants from https://tabler-icons.io/i/chevron-left