Bundesrat ist gegen selbstständige Leistungserbringung und OKP-Abrechnung durch Pflegefachpersonen
Der Bundesrat spricht sich gegen die parlamentarische Initiative „Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege“ aus. Pflegefachpersonen sollen dementsprechend Leistungen weiterhin nur auf ärztliche Anordnung erbringen.
Die initiierten Massnahmen wie der Masterplan Bildung Pflegeberufe, die die Attraktivität des Pflegeberufs fördern sollen, zeigen gemäss Bundesrat bereits Wirkung. Zudem sind noch weitere geplant. Dieser in der Strategie Gesundheit2020 eingeschlagene Weg soll demnach weiterverfolgt werden.
Die Initiative sieht vor, dass Pflegefachpersonen künftig Abklärungen, Beratungen und Koordination sowie Massnahmen der Grundpflege selbstständig, ohne ärztliche Anordnung erbringen und zulasten der OKP abrechnen können. Der Bundesrat befürchtet, dass dadurch höhere Kosten für die OKP und damit für die Prämienzahlenden entstehen würden. Dies da mit dem Systemwechsel ein Anreiz zur Mengenausweitung der Pflegeleistungen geschaffen würde.
Lesen Sie die gesamte Medienmitteilung des Bundesrats hier: Homepage der Bundesverwaltung.
(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats, 23.03.2016)
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