Pflegefinanzierung - Differenzbereinigung im Nationalrat
Ein weiterer Schritt zur neuen Pflegefinanzierung steht kurz bevor. In der jetzigen Dezember-Session findet die Differenzbereinigung statt. Nach dem Nationalrat vom 4. Dezember kommt der Ständerat am 6. Dezember zum Zug.
In der Vorberatung hat die zuständige Kommission des Nationalrats (SGK-N) in zwei zentralen Punkten im Sinne der IG Pflegefinanzierung entschieden:
- Die ärztlich angeordnete Akut- und Übergangspflege
- Pflegetarife sollen alle zwei Jahre der Kostenentwicklung angepasst werden.
Bei drei anderen Punkten haben sich der Ständerat und der Nationalrat bereits im Grundsatz auf Lösungen geeinigt:
- Die Kostenbeteiligung der Pflegebedürftigen wird auf 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrages der Krankenversicherer beschränkt.
- Die Freigrenze für die Berechtigung auf Ergänzungsleistungen im Pflegefall wird für selbstbewohntes Eigentum auf CHF 300'000 erhöht.
- An die Pflege in ambulanten Tages- / Nachtstruktrukturen zahlt die obligatorische Krankenversicherung weiterhin einen Beitrag.
Die neusten Informationen können Sie den Medien entnehmen sowie aus den Medienmitteilungen des SVS --> siehe Beilage.
Nachtrag: 6.12.2007 (SVS):
Eigentlich hätte heute der Ständerat die Pflegefinanzierung am 6.122007 (Differenzbereinigung) diskutieren sollen. Das Geschäft wurde aber kurzfristig von der Traktandenliste gestrichen, weil die vorberatende Kommission offenbar mehr Zeit benötigt.
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