KLV Art. 7: Einheitliche Anwendung der Mindestanforderungen – Empfehlungen des SVS
Die Konkretisierung der ab 1.7.2007 geltenden Mindestanforderungen an das Personal für die Bedarfsabklärung der ambulanten psychiatrischen Pflege ist komplexer als erwartet. Das BAG hat einige Kernaussagen dazu gemacht. Der Spitex Verband Schweiz hat in Zusammenarbeit mit Partnern gemeinsame Kritierien für die Definition der Berufserfahrung erarbeitet. Zudem einigten sich die Organisationen auf ein mögliches Anerkennungsverfahren.
Weitere Informationen können dem Infoschreiben Nr. 2 des SVS vom März 2007 entnommen werden, welches wir in der aktuellen Rendezvous-Ausgabe ebenfalls zur Verfügung stellen. Die Empfehlung des SVS haben wir auf www.spitexbe.ch unter Interna > Aktuell aufgeschaltet.
Das aufgrund des neuen Artikels Nr. 7 KLV anzupassende Bedarfsmeldeformular haben wir gemeinsam mit santésuisse der Kantonalen Ärztegesellschaft zur Genehmigung vorgelegt. Diese hat sich eine Frist bis Ende April gegeben. Damit das Formular freigegeben werden kann, benötigen wir nebst dem Einverständnis von santésuisse auch die Zustimmungen der Kantonalen Ärztegesellschaft.