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23.12.2015

«Zwangsmassnahmen in der Medizin»: Richtlinien vollständig überarbeitet

Patientinnen und Patienten sollen die Einwilligung in medizinische Eingriffe grundsätzlich autonom erteilen können. Dennoch gibt es Situationen, in denen medizinische Zwangsmassnahmen nicht zu vermeiden sind. In diesem Spannungsfeld bieten die vollständig überarbeiteten Richtlinien «Zwangsmassnamen in der Medizin» konkrete Hilfestellungen für die Praxis.

Die Richtlinien berücksichtigen die seit dem 1. Januar 2013 mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht geltenden veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie umschreiben ethische und rechtliche Voraussetzungen für die Anwendung von Zwangsmassnahmen, klären Verantwortlichkeiten, informieren über Dokumentations- und Sorgfaltspflichten und zeigen Möglichkeiten der Prävention auf.

Auf der SAMW-Website stehen die Richtlinien als Download zur Verfügung:

www.samw.ch/de/Ethik/Richtlinien/Aktuell-gueltige-Richtlinien.html

(Quelle: Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), Dezember 2015)

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