Zulassung zur Bedarfsabklärung psychiatrischer Pflegeleistungen: Gesuche können ab sofort eingereicht werden
Bedarfsabklärungen für psychiatrische Pflegeleistungen müssen von diplomierten Pflegefachpersonen durchgeführt werden, die zwei Jahre Berufserfahrung in psychiatrischer Pflege nachweisen können.
Dies schreibt Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verbindlich vor, der als Folge eines Bundesgerichtsurteils Ende 2006 geändert und im Juli 2007 in Kraft getreten ist. Der Spitex Verband Schweiz, Santésuisse und der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachpersonen (SBK) haben das Zulassungsverfahren für Bedarfsabklärungen geregelt und eine Anerkennungskommission eingesetzt. Diplomierte Pflegefachpersonen können eine Zulassung ab sofort mittels Gesuch beantragen. Weitere Informationen: www.spitexch.ch, www.sbk-asi.ch. (Quelle: SVS, SBK)
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