Sozialstern: Aufruf zur Nomination
Im November 2013 werden der Berner und der Thuner Sozial-Stern verliehen. Bis Ende Juli können sich Arbeitgeber nominieren oder von Dritten nominieren lassen.
Der Sozialstern wird in Thun von der BFK vergeben – eine Abteilung der Psychiatrischen Dienste des Spitals Thun –, und in Bern von den Universitären Psychiatrischen Diensten (UPD). Diese Institutionen unterstützen Menschen mit einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung beim Wiedereinstig ins Erwerbsleben.
Das Preisgeld in der Höhe von 8000 bis 10000 Franken soll weiteren Eingliederungsmassnahmen zu Gute kommen.
Nominieren können sich Betriebe, die sich für die berufliche Eingliederung und Beschäftigung von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung einsetzen. Die Betriebe müssen im Berner Oberland (Thuner Sozial-Stern) oder in der Region Bern (Berner Sozial-Stern) tätig sein und dürfen nicht zu den Preisträgern der letzten zehn Jahre gehören.
Die Preisverleihung des Thuner Sozial-Sterns findet am 22. November 2013 im Thuner Rathaus statt, die Verleihung des Berner Sozial-Sterns am 15. November 2013 im Berner Rathaus.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sozial-stern.ch.
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