Pflegende Angehörige bei der Spitex anstellen
Das eidgenössische Versicherungsgericht hat 2006 in einem Urteil festgehalten, dass Spitexdienste unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegedienstleistung von Angehörigen den Krankenversicherern in Rechnung stellen können. In einer Studie wird nun dieses Urteil untersucht.
Eine Studie der Hochschule für Gesundheit des Kantons Waadt in Lausanne untersucht, ob es sich bei diesem Urteil um einen Einzelfall handelt oder ob Spitex-Dienste regelmässig von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Sie geht auch der Frage nach, unter welchen Bedingungen Angehörig von der Spitex angestellt werden und ob entsprechende kantonale Gesetzengrundlagen vorhanden sind.
Im Anhang finden Sie die Zusammenfassung der Studie.