Neues Erwachsenenschutzrecht
Auf den 1. Januar 2013 tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft.
Zurzeit sind die Kantone mit der Einführungsgesetzgebung beschäftigt. Die Änderungen des Zivilgesetzbuches fördern das Selbstbestimmungsrecht von Kindern und urteilsunfähigen Erwachsenen. Aus aktuellem Anlass finden verschiedene Tagungen zum Thema statt. Sie finden in der Rubrik „Veranstaltungen“ entsprechende Hinweise in dieser INFO-Ausgabe. Lesenswert ist zudem der Beitrag zum neuen Erwachsenenschutzrecht in der Schauplatz Spitex Ausgabe 3/2012.
(Quelle: SVS, 30. Juli 2012)
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