Neue Regelung bezüglich 24-Stunden-Betreuungsarbeit
Rund 5‘000 Betagte werden von geschätzten 10‘000 sogenannten Pendelmigrantinnen rund um die Uhr betreut. Für dieses Modell der 24-Stunden-Betreuungsarbeit will der Bund nun bis Mitte 2018 gemeinsam mit den Kantonen minimale Vorgaben erarbeiten.
Die Pendelmigrantinnen betreuen meist während zwei bis vier Wochen eine betagte Person in deren Zuhause in der Schweiz, danach reisen sie für dieselbe Dauer nach Hause, um danach erneut an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Von verschiedenen Seiten wurde dieses Modell der Betreuungsarbeit kritisiert, insbesondere wurde die Einhaltung der üblichen Arbeitsbedingungen in Frage gestellt.
Bis Mitte 2018 wird der Bund nun die Kantone beim Erarbeiten eines Modells für die kantonalen Normalarbeitsverträge für die Betagtenbetreuung im privaten Haushalt unterstützen. Enthalten sein sollen darin minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes der Klientinnen und Klienten.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundes.
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