Medikamente richten: Motion abgelehnt
Der Nationalrat will das Richten von Medikamenten durch das Pflegepersonal nicht als Pflichtleistung der Krankenkassen in die Leistungsverordnung aufnehmen. Eine Motion der SP wurde abgelehnt.
Der Bundesrat teilt die Ansicht der SP-Motionärin, Bea Heim, dass das korrekte Richten Medikamente für Patienten ein integraler Teil der medizinischen Leistung ist und hatte sich bereit erklärt das Departement des Innern mit einer Überarbeitung der Verordnung zu beauftragen. Die Kammer lehnte den Vorstoss der Motionärin jedoch ab.
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