Legale Billig-Arbeitskräfte
Schweizer Agenturen vermitteln Billig-Arbeitskräfte aus den Oststaaten – ab dem 1. Mai 2011 legal. Ab dann gilt die Personenfreizügigkeit auch für die acht EU-Oststaaten.
Lesen Sie den ausführlichen Artikel zu diesem Thema von der NZZ online, 13. März 2011
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