FMH fürchtet um Patientensicherheit
Am 7. Mai hat der Nationalrat die Revision des Heilmittelgesetzes verabschiedet. Neu können Apotheker ohne ärztliche Verschreibung verschreibungspflichtige Medikamente abgeben. Aus Sicht der FMH schwäche dies die Patientensicherheit und Versorgungsqualität.
Neu sollen Apotheker in vom Bundesrat festgelegten Fällen auch ohne ärztliche Verschreibung verschreibungspflichtige Medikamente abgeben können (Art. 24). Die FMH kritisiert diesen Entscheid des Nationalrats. Er belaste die sowohl die Patientensicherheit als auch die Qualität der Versorgung. Rezeptpflichtig seien Medikamente, die ein gewisses Risiko bergen. Indem der Nationalrat dem bundesrätlichen Vorschlag folgt, und rezeptpflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept vom Apotheker verordnen lassen will, lässt er das potentielle Risiko solcher Medikamente und somit das Wohl der Patienten ausser Acht. Für die Verordnung und Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten braucht es als Grundlage eine Diagnose. Die Apotheker haben keine Ausbildung um ärztliche Diagnosen zu stellen. Ebenso wenig haben sie die nötige klinische Erfahrung im Umgang mit Notfällen.
(Quelle: Medienmitteilung FMH, 7.5.2014)
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