Ein Zeichen für mehr Patientensicherheit
Das Parlament hat dem revidierten Medizinalberufegesetz (MedBG) zugestimmt. Zusammen mit den anderen universitären Medizinalberufen ist es gelungen, eine für die Patientensicherheit zentrale Registrierungspflicht für alle Medizinalpersonen zu verankern.
Die Eidgenössischen Räte haben heute der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) zugestimmt und damit den Weg frei gegeben für ein vollständiges Medizinalberuferegister (MedReg). Damit ist ein wichtiger Entscheid für mehr Patientensicherheit gefallen: Bisher waren angestellte Medizinalpersonen nicht verpflichtet, sich ins Register einzutragen, und Spitäler sowie andere medizinische Einrichtungen entschieden in den meisten Kantonen selber, welche ausländischen Diplome für eine Anstellung genügten. Neu überprüft eine zentrale Stelle, ob ein ausländisches Diplom echt ist und ob es minimale Qualitätsstandards erfüllt. Die neue Registrierungspflicht für alle Medizinalpersonen ermöglicht nun erstmals ein vollständiges und rechtsverbindliches Register: Für die Spitäler stellt dies eine wesentliche Erleichterung dar, indem sie lediglich prüfen müssen, ob ein Bewerber im Register eingetragen ist. Patienten können sich in Zukunft darauf verlassen, dass sie von geprüften Medizinalpersonen behandelt werden.
(Quelle: FMH, 20.3.15)
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