Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise an das SRK
Das SRK ist weiterhin zuständig für die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise in den nicht-universitären Gesundheitsberufen.
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) teilt mit, dass das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) die Übertragung der „Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise“ an das SRK in den nicht-universitären Gesundheitsberufen bis 2016 verlängert hat. Die entsprechende Vereinbarung gilt vom 1.1.2012 – 31.12 2016.
Weitere Informationen sind beim SRK, Abteilung Gesundheit und Integration/Berufsbildung, erhältlich: swissregistry@redcross.ch, Tel. 031 960 75 75, www.redcross.ch > Gesundheit
(Quelle: SVS, INFO August 2011)