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04.05.2011

Abschaffung des Patientengeheimnisses

Unter dem Vorwand der Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle fordern Krankenversicherer Zugang zu allen Patientendaten.

Die Freigabe der Patientendaten bedeutet die Abschaffung des Patientengeheimnisses. Erste Signale des BAG bei SwissDRG gehen in die gleiche Richtung. Dabei sind Kontrollen sehr wohl möglich, ohne den Datenschutz zu verletzen. Die FMH appelliert darum an BR Burkhalter, das Patientengeheimnis zu schützen.

Lesen Sie die Medienmitteilung der FMH vom 20. April 2011.
 

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