Stärkung der gemeindepsychiatrischen Versorgung durch Spitex
Annemarie Burkhalter, Fachverantwortliche beim Spitex-Zentrum Burgdorf-Oberburg, macht sich stark für eine bessere Vernetzung zwischen ambulanter und stationärer Psychiatriepflege und fordert eine gerechtere finanzielle Abgeltung für durch Spitex geleistete Psychiatriepflege.
Die Kosten für psychiatrische Pflege sind aufgrund der intensiveren Betreuung und der vielfältigen Abklärungen und Absprachen zwischen Klient, Arzt, Institution etc. höher als für somatische Pflege, was jedoch nicht verrechnet werden kann. Annemarie Burkhalter Fachverantwortliche Pflege und Hauswirtschaft erläurterte dies bereits im Artikel der Berner Zeitung (BZ), Ressort Emmental vom 13.01.2009. “Vor allem in den letzten Monaten zieht die Betreuung psychisch kranker Personen an“, erklärt die Fachverantwortliche und Grossrätin. „Bisher stand die Nachbetreuung im Vordergrund. In letzter Zeit erhalten wir jedoch vermehrt Personen zur längerfristigen Betreuung.“ Die höhere Nachfrage sellt auch der ambulante psychiatrische Dienst des Regionalspitals Emmental fest. Um die Zusammenarbeit weiter zu stärken ist ein Weiterbildugnsangebot speziell für Spitex-Psychiatriefachleute in Planung.
Motion eingereicht
Am 27. Januar 2009 verwirklichte Annemarie Burkhalter den im BZ-Artikel angekündigten Vorstoss und reichte beim Kantonsparlament die Motion «Stärkung der gemeindepsychiatrischen Versorgung durch Spitex» ein:
Motion
Annemarie Burkhalter-Reusser, SP
Stärkung der gemeindepsychiatrischen Versorgung durch Spitex
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Betreuung von psychischkranken Menschen durch die Spitex zu fördern. Insbesondere sind dazu folgende Massnahmen zu ergreifen:
- Die Zusammenarbeit zwischen Psychiatrischen Einrichtungen und der Spitex ist zu fördern.
- Weiterbildungsangebote und Supervisionsangebote werden durch die psychiatrischen Einrichtungen auch für Spitexmitarbeiterinnen angeboten.
- Bei der Festsetzung der Kostenobergrenze (Spitex) ist für die psychiatrische Pflege der gleiche Tarif festzusetzen, der für die ambulanten Dienste der psychiatrischen Einrichtungen gilt.
Begründung
Die Tendenz der Verschiebung von stationärem Aufenthalt zu ambulanter Betreuung gilt auch für die psychiatrische Pflege. Auch steigt die Anzahl von dementen Menschen mit der demographischen Verschiebung der Altersstruktur an, spezifisches Fachwissen muss auch in der spitalexternen Pflege vorhanden sein. Für die öffentlichen Spitexbetriebe führt dies zu einer grossen Herausforderung. Schon immer wurden innerhalb der Spitex-Pflege auch Menschen mit psychiatrischen Problemen betreut. Es fehlt aber in vielen Betrieben an qualifiziertem Fachpersonal, dadurch sind die Mitarbeiterinnen teilweise überfordert und die Klienten können nicht optimal betreut werden. Das Ziel, Klinikaufenthalte zu verkürzen oder zu verhindern, kann so nicht erreicht werden. Um die psychiatrische spitalexterne Pflege zu fördern, braucht es deshalb eine gute Zusammenarbeit der Spitex mit den psychiatrischen Einrichtungen.
Das Angebot von fachspezifischen Weiterbildungen und Supervisionen kann durch die Spitexorganisationen nicht in der geforderten Qualität und Kosteneffizienz angeboten werden. Es fehlen die Fachärzte und auch hochqualifiziertes Pflegepersonal. Deshalb macht es Sinn, dass die psychiatrischen Einrichtungen ihre Angebote öffnen oder speziell für die Spitexmitarbeiterinnen anbieten.
Die Psychiatriepflege unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der somatischen Pflege: die Pflegenden müssen mehr Zeit für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Psychiatern, Hausärzten, Arbeitgebern etc. aufwenden. Dadurch fällt auch mehr nichtverrechenbare Zeit an, die die Kosten pro Pflegestunde erhöhen. Auch brauchen die Pflegenden die Möglichkeit von Supervision oder Intervision, was wiederum nichtverrechenbare Zeit darstellt. Auch wenn zur Zeit noch viele Spitexorganisationen die Kostenobergrenze einhalten, mit einer Zunahme der psychiatrischen Leistungen werden sie dies zukünftig nicht mehr können. Eine höhere Kostenobergrenze für psychiatrische Pflege ist deshalb gerechtfertigt.
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