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11.08.2010

Übergangsregelung Äquivalenzverfahren DN I zur Führung der Berufsbezeichnung "dipl. Pflegefachfrau/-mann"

Das Äquivalenzverfahren zur Erteilung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "dipl. Pflegefachfrau/-mann" wird Ende 2011 eingestellt. Das SRK hat eine Übergangslösung beschlossen.

Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung kann erteilt werden, wenn die bisher geltenden Bedingungen bezüglich berufsbezogener Weiterbildung vollumfänglich erfüllt sind und mindestens 2/3 der ursprünglich verlangten Berufserfahrung absolviert werden können. Betroffene Personen sind gebeten, sich direkt beim SRK zu melden:

SRK Berufsbildung, Madeleine Roduner oder Theres Schmutz, Telefon 031 960 7575 (vormittags), registry@redcross.ch, www.bildung-gesundheit.ch.

DN I-Inhaberinnen können das Diplom „dipl. Pflegefachfrau/-fachmann HF“ über einen verkürzten Bildungsgang HF erwerben. Der angepasste Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF / zum dipl. Pflegefachmann HF sieht eine einheitliche Regelung für die Anrechenbarkeit des DN I vor.

(Quelle: SVS)
 

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