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10.02.2010

Neue Pflegefinanzierung

Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung der neuen Pflegefinanzierung auf den 1. Januar 2011 verschoben. Den Kantonen bleibt somit mehr Zeit für die Anpassung ihrer Rechtsgrundlagen und die kantonalen Spitex-Verbände haben bessere Möglichkeiten, ihre Positionen einzubringen.

Die kantonalen Tarifverträge 2010 bleiben während dem ganzen Jahr in Kraft und Übergansregelungen müssen keine vereinbart werden.
Der Zentralvorstand hat die neue Arbeitsgruppe "Tarifvertrag" gewählt und ihr das Mandat für die Vertragsverhandlung mit Santésuisse erteilt. In der Arbeitsgruppe sind Mitglieder aller Regionalkonferenzen vertreten. Sie besteht aus den zwei Untergruppen "Kostenrechnung" und "Verträge/Qualitätssicherung" sowie aus einer Verhandlungsdelegation.
Die Arbeitsgruppe Kostenrechnung hat ihre Arbeit bereits im Dezember 2009 aufgenommen. Sie wurde neben den Vertragsverhandlungen beauftragt, das Finanzmanual zu aktualisieren und dabei die neue Pflegefinanzierung zu berücksichtigen. Die Arbeitsgruppe Verträge/Qualitätssicherung und die Verhandlungsdelegation nehmen die Arbeit im Februar auf. Über den Abschluss des Tarifvertrags wird letztlich die Delegiertenversammlung befinden.
Weitere Informationen unter www.spitex.ch (Mitgliederbereich – Dossiers – Pflegefinanzierung)
(Quelle: SVS)
 

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