Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache»
Die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» verdient aus Sicht der FMH am 9. Februar ein klares Nein. Sie führt zu medizinisch nicht vertretbaren Schwangerschaftsabbrüchen, spart keine Gesundheitskosten und bedroht die bewährte Fristenregelung.
Am 9. Februar 2014 findet die Volksabstimmung statt über die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache». Diese verlangt, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. Die FMH lehnt die Initiative aus medizinischen, finanziellen und gesellschaftlichen Gründen ab.
Werden die Kosten für einen Abbruch nicht mehr durch die Grundversicherung übernommen, legt man den betroffenen Frauen unnötige Steine in den Weg. Es droht eine Zweiklassenmedizin: Sozial und finanziell benachteiligte Frauen könnten medizinisch fragwürdige Angebote in Anspruch nehmen. Die Patientinnen müssen sich aber auf eine hohe, den medizinischen Standards entsprechende Qualität eines Abbruchs verlassen können.
Das Sparpotenzial dient dabei bloss als Vorwand: Die allfälligen in der Grundversicherung eingesparten Beträge würden maximal 0,03% der Krankenkassenkosten ausmachen, die Prämien monatlich weniger als zwanzig Rappen pro erwachsene Person sinken. Zudem hat die Schweiz die niedrigste Rate Europas bei Schwangerschaftsabbrüchen (6,7 Frauen pro Tausend), was nicht zuletzt auf die vor zehn Jahren eingeführte Fristenregelung zurückzuführen ist. Seitdem ist diese Zahl auch relativ stabil geblieben, die Fristenregelung hat sich also bewährt. Die Initiative will somit nicht Kosten sparen, sondern das Rad der Zeit zurückdrehen. Sie untergräbt das Solidaritätsprinzip gerade gegenüber denjenigen Frauen, die am dringendsten darauf angewiesen sind.
(Quelle: Medienmitteilung FMH, 9. Januar 2014)
Zurück