Restfinanzierung von Pflegeleistungen soll klarer geregelt werden
Für Pflegekosten, die ausserhalb des Wohnkantons einer Person anfallen, fehlt eine präzise Regelung. Es ist derzeit nicht klar, welcher Kanton für die Restfinanzierung zuständig ist. In einem Bericht an das Parlament beleuchtet der Bundesrat mögliche Lösungen. Er verzichtet aber auf einen Gesetzesvorschlag, da das Parlament bereits daran ist, die Frage zu klären.
Den ausführlichen Text finden Sie HIER.
(Bundesamt für Gesundheit, 21.10.2015)
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