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19.09.2012

Zulassung von Ärztinnen und Ärzten regulieren

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) fordern eine Regulierung der Anzahl ambulant praktizierende Ärztinnen und Ärzte.

Seit der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung per Ende 2011 nimmt die Anzahl erteilter Registernummern für ambulant praktizierende Ärztinnen und Ärzte laufend zu, dies auch in Fachbereichen oder Regionen, in welchen kein zusätzlicher Bedarf besteht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordern die FMH und die GDK eine Regulierung der Zulassungen. Sie sollen nach Bedarf erteilt und wenn nötig eingeschränkt werden können. Die Kantone sollen jedoch nur dann eingreifen können, wenn die Versorgungssituation dies erfordert, was von kantonalen Leistungserbringer- und Berufsorganisationen sowie durch die Krankenversicherer eingeschätzt wird.

(Quelle: Medienmitteilung FMH, 11.9.2012)

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