Verrechnung von Spitex-Leistungen zulasten der Invalidenversicherung: Präzisierung des BSV
Das Bundesamt für Sozialversicherung verdeutlicht einige Besonderheiten bei der Verrechnung von Spitex-Leistungen gegenüber der Invalidenversicherung.
Wir berichteten im April 2007 (RV vom 12.4.07) über finanzielle Abgrenzungsprobleme bei Kindern welche IV und Spitexleistungen beziehen.
Das BSV hat uns nun eine Präzisierung zukommen lassen mit folgenden Kernaussagen:
- Im Gegensatz zur Krankenversicherung wird die Grundpflege bei Kindern mit Geburtsgebrechen bei der IV nicht über die Spitextarife abgegolten.
- Anstelle der Grundpflege erhalten die Eltern für den Mehraufwand bei der Pflege des behinderten Kindes von der IV Geldleistungen.
- Wenn Leistungen der Grundpflege erbracht worden sind, sind diese Aufwendungen direkt dem Versicherten bzw. dessen Eltern in Rechnung zu stellen.
Den detaillierten Text finden Sie im Anhang.