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16.03.2011

Administrativvertrag Santésuisse/Spitex (ambulante Pflege, ohne Akut-/Übergangspflege)

Künftig sollen Spitex-Pflegeleistungen im ganzen Land nach dem gleichen Verfahren abgerechnet werden. Der Spitex Verband Schweiz und die Association Spitex privée Suisse (ASPS) haben sich mit Santésuisse auf einen entsprechenden Administrativvertrag geeinigt. Die einzelnen Spitex-Betriebe und Krankenversicherer können sich diesem Vertrag anschliessen - erst dann wird der Vertrag konkret wirksam und kann umgesetzt werden. Das Beitrittsverfahren wird in den nächsten Monaten eröffnet. Für die Umsetzung des Vertrags gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2011.

Auslöser war die neue Pflegefinanzierung, die auf Anfang 2011 in Kraft getreten ist. Neu regelt der Bundesrat fürs ganze Land einheitlich, wie viel die obligatorische Krankenversicherung an die Spitex-Pflege bezahlt. Ausgehend von der neuen Verordnung haben der Spitex Verband Schweiz (Dachverband der Non-Profit Spitex) und die Association Spitex privée Suisse ASPS (Verband der kommerziellen Spitex) mit Santésuisse, dem Verband der Krankenversicherer, einen landesweit gültigen Administrativvertrag ausgehandelt. Die einzelnen Spitex-Betriebe und die Krankenversicherer können sich diesem Vertrag anschliessen.

Der Vertrag regelt die administrativen Abläufe zwischen den Spitex-Betrieben und den Krankenversicherern, zum Beispiel für die Qualitätssicherung und Kontrolle der Leistungserbringer durch die Krankenversicherer. Für gemeinnützig organisierte und kommerzielle Leistungserbringer gelten die gleichen Konditionen.

Der Beitritt der einzelnen Non-Profit-Spitex-Organisationen zum Vertrag wird über die Spitex-Kantonalverbände koordiniert. Die kommerziellen Spitexunternehmen treten via ASPS dem Vertrag bei. Leistungserbringer, die keinem Verband angeschlossen sind, können dem Vertrag über den Spitex Verband Schweiz beitreten. Das Beitrittsverfahren ist noch nicht eröffnet worden - zur Zeit werden die nötigen Dokumente vorbereitet. Die Beitrittsunterlagen werden so bald als möglich, voraussichtlich im Verlauf des ersten Quartals 2011 auf den Websites der Spitex-Verbände publiziert: www.spitex.ch/vertraege resp. www.spitexpriveesuisse.ch

Für die ambulante Akut- und Übergangspflege werden die Parteien 2011 einen separaten Vertrag verhandeln.

Weitere Informationen und Medienmitteilungen zum Administrativvertrag finden Sie HIER.

(Quelle: SVS)

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