KLV Artikel 7: Neues Bedarfsmelde- und Bedarfsabklärungsformular
Nachdem nun auch die Kantonale Ärztegesellschaft dem neuen Bedarfsmeldeformular zugestimmt hat, kann es zusammen mit dem Bedarfsabklärungsformular den Spitex-Organisationen zur Verfügung gestellt werden.
Die Änderungen wurden nötig, weil Anpassungen im Art. 7 der KLV vorgenommen wurden (vergleiche dazu auch frühere «Rendezvous»-Beiträge). Bei der Durchführung von Bedarfsabklärungen der psychiatrischen/gerontopsychiatrischen Pflege ist auch die Empfehlung des Spitex Verbandes Schweiz von Ende März 2007 beizuziehen.