Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV)
Konsultation - Stellungnahme des Verbandes zur SLV
Im März 2021 hat der Grosse Rat das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) verabschiedet. Dieses neue Gesetz regelt die sozialen Leistungsangebote, die bisher im Sozialhilfegesetz geregelt waren. Dazu gehören beispielsweise Angebote in den Bereichen Alter, Pflege, Gesundheitsförderung, Sucht sowie Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Einzig die Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderung verbleiben vorläufig noch im SHG.
Für die Umsetzung der Vorschriften des SLG sind Verordnungsbestimmungen nötig, welche das im Gesetz Bestimmte näher beschreiben. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat hierfür Verordnungen erarbeitet.
Gegenwärtig wertet der Kanton die Stellungnahmen aus dem Konsultationsverfahren aus.